Neue Rundfunkgebühren – Änderungen für Business PCs

Mit Beginn des Jahres 2013 wird die Rundfunkgebühr geändert – die Ministerpräsidenten haben sich auf eine grundlegende Reform geeinigt. Private Haushalte werden mit einer pauschalen Abgabe belegt. Für Unternehmen gestaltet sich die Änderung komplexer. Die Rundfunkabgabe für den gewerblichen Bereich ist kennzahlen-basiert. Sie richtet sich nach der Anzahl der Filialen/ Betriebsstätten, der jeweils dort vorhandenen Zahl der Beschäftigten und der Anzahl an gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen. Wichtig zu beachten ist das bei den Beschäftigten nicht zwischen Voll- und Teilzeit-Mitarbeitern unterschieden wird, der Inhaber zählt ebenfalls mit. Alle zusammengehörigen Gebäude zählen als eine Betriebsstätte. Andere Regelungen gelten für das Hotelgewerbe (1/3 des Beitrages zusätzlich) und soziale Einrichtungen (ein Beitrag pro Standort).
Hier finden Sie den Rundfunkgebühren-Rechner des Handwerk-Magazin, damit können Sie sich einen Überblick über die zukünftigen Kosten verschaffen.