Betriebsvereinbarung Internetnutzung – dürfen Mitarbeiten privat im Büro surfen?

Betriebsvereinbarung Internetnutzung â€
© bareknuckleyellow

Immer wieder kommt die Frage auf: darf ein Mitarbeiter im Büro eigentlich privat surfen oder darf er es nicht? Und darf der Arbeitgeber dem Mitarbeiter kündigen, wenn er ihn bei der privaten Internetnutzung im Betrieb erwischt? Zunächst einmal: der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer nicht ohne weiteres kündigen. Dazu muss die Privatnutzung des Internets im Büro ausdrücklich verboten sein und der Chef darf das Verbot für privates Surfen im Arbeitsalltag auch nicht ständig tolerieren. Aber Vorsicht! Es wird für den Arbeitnehmer kritisch, wenn dieser unbefugt Daten aus dem Internet herunterlädt oder auf pornographische Seiten zugreift. Das ist ein absolutes Tabu! Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, muss der Arbeitgeber zudem beweisen, dass der Mitarbeiter wirklich privat im Internet war und es muss auch festgestellt werden, dass der betroffene PC von dem aus gesurft wurde anderen Mitarbeitern zu dieser Zeit nicht zugänglich war.

Um einem Streit im Vornherein zu vermeiden, sollten Sie die Betriebsvereinbarung Internetnutzung Ihrer Firma lesen und bei weiteren, offenen Fragen Ihren Vorgesetzten ansprechen. Fragen Sie ihn auch, ob Sie alternativ in der Pause das Internet privat nutzen dürfen.


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