Jetzt kommt sie – die Urheberrechtspauschale für PCs
abgelegt im Archiv Gut zu wissen am 12.01.10

© sermoaDer jahrelange Streit zwischen den Computerherstellern und den Verwertungsgesellschaften über eine Urheberrechtspauschale für PCs aufgrund der Möglichkeit zur Erstellung von Privatkopien hat endlich ein Ende gefunden. Wie der Bundesverband der Computerhersteller (BCH) nun mitteilt, gibt es mit der Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) folgende Übereinkunft: rückwirkend zum 1. Januar 2008 bis Ende 2010 fallen für jeden verkauften PC mit Brenner zusätzlich 13,65 Euro an; für einen Computer ohne Brenner beträgt die Abgabe 12,50 Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Abgaben sollen an die Verbraucher weitergeleitet werden. Und auch für die Jahre zwischen 2002 bis 2007 werden die Hersteller oder Importeure nachträgliche Abgaben entrichten: für die Jahre 2002 und 2003 sind dies zusätzlich zu der bereits bezahlten Brennerabgabe von 9,21 Euro weitere 3,15 Euro pro Computer. Für die Jahre 2004 bis 2007 werden 6,30 Euro zuzüglich Umsatzsteuer berechnet. Somit ist der Rechtsstreit nun endlich beendet.

© sermoa
Tags: Brennerabgabe, Urheberrechtspauschale, Privatkopien
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