smebizde
Schadensersatz bei Datenverlust
abgelegt im Archiv Gut zu wissen von K.Kokoska am 04.11.09
Schadensersatz bei Datenverlust
Daten sind Informationen und diese sind vor allem in einem Unternehmen oft viel Geld wert. Was passiert aber, wenn ein Mitarbeiter oder eine andere Person durch Fahrlässigkeit wichtige Firmendaten zerstört oder löscht? Muss der Verantwortliche dann Schadensersatz zahlen? Das sagt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) dazu:

§ 249 Art und Umfang des Schadensersatzes
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

Das bedeutet in diesem Fall, dass der Verursacher die Daten wieder herstellen muss. Das kann zum Beispiel durch professionelle Datenrettungsfirmen geschehen, sofern diese nicht unverhältnismäßig teurer sind als die Daten wert sind. Was ist aber, wenn das nicht geht?

§251 Schadensersatz in Geld ohne Fristsetzung
(1) Soweit die Herstellung nicht möglich oder zur Entschädigung des Gläubigers nicht genügend ist, hat der Ersatzpflichtige den Gläubiger in Geld zu entschädigen.
(2) Der Ersatzpflichtige kann den Gläubiger in Geld entschädigen, wenn die Herstellung nur mit unverhältnismäßigen Aufwendungen möglich ist. Die aus der Heilbehandlung eines verletzten Tieres entstandenen Aufwendungen sind nicht bereits dann unverhältnismäßig, wenn sie dessen Wert erheblich übersteigen.


Vorsicht! Dieses Gesetz bedeutet nur, dass der Verursacher eine Entschädigung für den aufgrund des Fehlens bestimmter Daten entstandenen Schaden zahlen muss. Einen Anspruch auf das Wiederherstellen aller Daten, z.B. durch das manuelle Rekonstruieren, das ein Mitarbeiter bzw. ITler ausführt, gibt es nicht. Es könnten ja Daten darunter gewesen sein, die nicht mehr benötigt werden bzw. alt sind. Und wenn Sie als Geschädigter keine Datensicherung haben, kann Ihnen das von einem Gericht als fahrlässig angerechnet werden und Sie bekommen eine Teilschuld.

Fazit: Ganz klar - eine regelmäßige, professionelle Datensicherung ist einfach unverzichtbar. Denn mit Hilfe dieser Sicherung kann es erst gar nicht dazu kommen, dass Unmengen von Daten verloren gehen und somit ein großer, finanzieller Schaden entsteht.




Permalink: Schadensersatz bei Datenverlust
Tags: BGB,  Gesetz,  Schadensersatz,  Datenverlust,  Datenzerstörung 
Trackback: http://publish.creative-weblogging.com/publish/mt-tb.pl/165382
img del.icio.us img Readster img Lycos img Alltagz img Folkd Add this page to Mister Wong Wong img Wikio img Newstube img DIGG

Stimmen Sie ab für Schadensersatz bei Datenverlust:

  • Currently 9.67/10
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10
Dieser Eintrag wurde mit: 9.67 Punkten (von 3 Stimme(n) insg.) bewertet.
 
Abonnieren
Share It
RSSrss
Alle Abonnements sehen
Google google
Was ist RSS?
Yahoo! yahoo
MEIN MSN MSN
Bloglines Bloglines
Newsletter

TwitterFollowen Sie uns bei Twitter!